"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Rechtsfrage des Monats


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30.06.2020

Kann ich mich strafbar machen, wenn ich jemanden mit dem Coronavirus anstecke?

Ja, denn bei der Ansteckung eines anderen Menschen mit dem Coronavirus handelt es sich um eine Körperverletzung.

Bei einer positiven Infizierung liegt eine vorsätzliche Tat vor. Auch wer eine eigene Infektion zumindest als möglich hält und darauf vertraut, dass beim Kontakt mit Dritten, nichts passieren werde, kann immer noch wegen fahrlässiger Tatbegehung bestraft werden.

Bei einem grippalen Infekt besteht ist eine Strafbarkeit nicht, da die die Rechtsgemeinschaft ein solches Verhalten als sozialadäquat hinnimmt. Eine Ansteckung mit dem Coronavirus ist jedoch nicht sozialadäquat bzw. ein erlaubtes Risiko. Verursacht eine infizierte Person tatsächlich die Erkrankung eines anderen, steht eine gefährliche Körperverletzung im Raum. Führt die Erkrankung in der weiteren Folge zum Tod, kann man mit einer Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge, oder Totschlags rechnen.

Auch wenn man niemanden ansteckt, kann man sich wegen versuchter Körperverletzung strafbar machen.

Bleiben Sie also unbedingt zu Hause, wenn Sie infiziert sind oder annehmen infiziert zu sein.



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