"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Rechtsfrage des Monats


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30.11.2020

Darf auf privaten Parkplätzen eine Vertragsstrafe erhoben werden bei fehlender Parkscheibe?

Viele Betreiber von privaten Parkplätzen verlangen bei einem Verstoß gegen die Parkplatzordnung eine Vertragsstrafe. Die Verhängung einer Vertragsstrafe setzt bei einem Verstoß gegen die Parkplatzordnung auf einem privaten Grundstück als allgemeine Geschäftsbedingung voraus, dass der jeweilige Betreiber des Parkplatzes diese so aushängt, dass der Fahrer diese auch vorfindet. Nur dann werden sie Bestandteil eines Vertrages, den der Fahrer durch die Nutzung des Parkplatzes schließt. Dies ergibt sich aus § 305 BGB . Dies ist vor allem dann der Fall, wenn sie am Eingang zum Parkplatz aufgehängt wird und auch die Schriftgröße groß genug ist, damit der Fahrer sie beim Hereinfahren lesen kann.



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