"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Erbrecht

Im Erbrecht berate ich Sie als Mandant zu Fragen der Gestaltungsberatung von Testamenten,  letztwilligen Verfügungen, Generalvollmachten, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten sowie auf der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen in erbrechtlichen Auseinandersetzungen.

In dem erbrechtlichen Tätigkeitsfeld sind oft familienrechtliche Fragen relevant, die von mir mit berücksichtigt werden.


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