Hörgerätefinanzierung / Cochlear-Implantat
Für Hörgeschädigte ist gerade die Finanzierung von Hörgeräten, Cochlear-Implantaten sowie weiteren technischen Hilfsmitteln durch Sozialleistungsträger wichtig. Es bestehen verschiedene Ansatzmöglichkeiten, Ansprüche auf Zuschuss oder gar vollständige Übernahme der Kosten gegenüber den Krankenkassen, den Rentenversicherungsträger, die Versorgungsämter, die Bundesagentur für Arbeit, Integrationsämter und Berufsgenossenschaften geltend zu machen. In jüngerer Vergangenheit sind wegweisende Entscheidungen des BSG, so vom 17.12.2009, Az B 3 KR 20/08 R sowie am 24.01.2013, Az B 3 KR 5/12 R im Interesse der Hörgeräteträger ergangen.
Aufgrund jahrelanger Zusammenarbeit mit dem "Bund der Schwerhörigen e.V." und "Hören ohne Barriere - HoB e.V." sowie persönlicher Erfahrungen durch die eigene Schwerhörigkeit kann ich Sie in allen rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit der Finanzierung der Hörgeräte und der Cochlear-Impantate stehen, kompetent beraten und bundesweit vor allen Sozialgerichten vertreten.
Wichtiger Hinweis: Hinsichtlich der Vorgehensweise bei der Beschaffung der Hörgeräte weise ich Sie darauf hin, dass ein Kostenerstattungsanspruch nur dann besteht, wenn ein Antrag auf Sachleistung vor dem Kauf der Hörgeräte gestellt und vom Leistungsträger abgelehnt wurde. Hierbei kommt es auf das Datum des Kaufvertrages und nicht etwa auf das Bezahldatum an.